eUmzug

Ab sofort können Sie sich via folgendem Link online in Bättwil anmelden, abmelden oder innerhalb des Dorfes ummelden. 
Ausländische Staatsangehörige können den Dienst mit wenigen Ausnahmen auch nutzen. Sie müssen sich aber trotzdem noch mit ihrem Ausländerausweis am Schalter der Zuzugsgemeinde melden, um diesen anzupassen.
Achtung: Dies gilt nicht für Zuzüge oder Abmeldungen aus dem Ausland.
Gemäss Gesetz beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung. Meldungen können maximal 30 Tage vor dem effektiven Umzugsdatum über eUmzug gemeldet werden.
eUmzug ist im Aufbau und noch nicht überall verfügbar. Auf der Webseite des Kantons Solothurn finden Sie eine aktuelle Übersicht der teilnehmenden Solothurner Gemeinden.
 
Voraussetzungen bei Umzug innerhalb des Kantons Solothurn:
Personen mit Schweizer Bürgerrecht
Personen mit ausländischer Nationalität (ausser Personen mit Ausweis N oder S)
 
Voraussetzungen bei Zuzug in den Kanton Solothurn:
Personen mit Schweizer Bürgerrecht
EU/EFTA Staatsangehörigkeit mit Ausweis B oder C
 
Voraussetzungen bei Wegzug aus dem Kanton Solothurn:
Personen mit Schweizer Bürgerrecht
EU/EFTA Staatsangehörigkeit mit Ausweis B oder C

Gemeindeverwaltung

  • Bahnweg 10
    4112 Bättwil
    Tel.: 061 735 96 96
    Fax: 061 735 96 97
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    Technischer Dienst
    Tel. 061 735 96 95
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Schalteröffnung

Schalteröffnungszeiten:
Mittwoch: 09.30 - 11.30 Uhr und 16.00 - 18.00 Uhr
 
Telefonzeiten zu den üblichen Bürozeiten
 
Viele Dienstleistungen können auch telefonisch oder elektronisch erbracht werden (061 735 96 96 / Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).