eUmzug
Ab sofort können Sie sich via folgendem Link online in Bättwil anmelden, abmelden oder innerhalb des Dorfes ummelden.
Ausländische Staatsangehörige können den Dienst mit wenigen Ausnahmen auch nutzen. Sie müssen sich aber trotzdem noch mit ihrem Ausländerausweis am Schalter der Zuzugsgemeinde melden, um diesen anzupassen.
Achtung: Dies gilt nicht für Zuzüge oder Abmeldungen aus dem Ausland.
Gemäss Gesetz beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung. Meldungen können maximal 30 Tage vor dem effektiven Umzugsdatum über eUmzug gemeldet werden.
eUmzug ist im Aufbau und noch nicht überall verfügbar. Auf der Webseite des Kantons Solothurn finden Sie eine aktuelle Übersicht der teilnehmenden Solothurner Gemeinden.
Voraussetzungen bei Umzug innerhalb des Kantons Solothurn:
Personen mit Schweizer Bürgerrecht
Personen mit ausländischer Nationalität (ausser Personen mit Ausweis N oder S)
Voraussetzungen bei Zuzug in den Kanton Solothurn:
Personen mit Schweizer Bürgerrecht
EU/EFTA Staatsangehörigkeit mit Ausweis B oder C
Voraussetzungen bei Wegzug aus dem Kanton Solothurn:
Personen mit Schweizer Bürgerrecht
EU/EFTA Staatsangehörigkeit mit Ausweis B oder C