Öffentliche Auflage Gesamtrevision der Ortsplanung Bättwil
Gestützt auf §15 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 3. Dezember 1978 sowie dem Beschluss des Gemeinderates vom 23. Juni 2025 werden die nachfolgend aufgeführten Nutzungspläne und Reglemente während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:
Auflagezeitraum: 25. August 2025 - 23. September 2025
Auflageorte: Gemeindeverwaltung, Bahnweg 10, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten oder online
Zur öffentlichen Auflage gelangen folgende Unterlagen:
1. Bauzonen - und Gesamtplan (1:2500 / 5000),
2. Erschliessungsplan inkl. Baulinien (1:2000),
3. Zonenplan Gefahren (1:2000),
4. Waldfeststellungsplan (1:2000),
Zur Orientierung liegen vor (keine Einsprache möglich):
8. Gültiges Reglement zum Planungsausgleich vom 31. August 2022,
9. Tabelle Naturinventar Bättwil 2019, Kurzbeschrieb Objekte Naturinventar 2019,
10. Natur- und Freiraumkonzept Bättwil 2021,
11. Räumliches Leitbild Bättwil, vom 24. Oktober 2018,
12. Stand der Überbauung und Fassungsvermögen (Stand mit rechtsgültiger OP und projektiertem Zonenplan) jeweils Übersichtsplan und Tabelle,
13. 1. Vorprüfungsbericht vom 8. März 2022
14. Tabelle mit der Auswertung und Umsetzung der Anträge aus dem 1. Vorprüfungsbericht 2022
15. 2. Vorprüfungsbericht vom 29. Mai 2024
16. Tabelle mit der Auswertung und Umsetzung der Anträge aus dem 2. Vorprüfungsbericht 2024
17. Mitwirkungsbericht vom 22. September 2024
19. Zonenreglement und Baureglement mit markierten Änderungen aufgrund der kantonalen Vorprüfung
Bei Fragen steht Ihnen Herr François Sandoz von der Arbeitsgruppe Raumplanung gerne zur Verfügung. Sie erreichen ihn unter der Telefonnummer 079 773 21 11 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Während der Auflagefrist können alle, die durch die vorgenannte Planung berührt sind und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse haben, Einsprache erheben. Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten (§16 Abs. 1 PBG). Je nach Betreff sind die Einsprachen an folgende Behörden zu richten:
Gesamtdossier Ortsplanung Bättwil:
Gemeinderat Bättwil, Bahnweg 10, 4112 Bättwil
Festgestellte Waldgrenzen (Genehmigungsinhalt Erschliessungs- und Baulinienplan mit Strassenklassierungen mit Waldfeststellung):
Volkswirtschaftsdepartement des Kantons Solothurn, Rathaus, Barfüssergasse 24, 4509 Solothurn
Hinweis zur Stellung der aktuell rechtsgültigen Ortsplanung:
Ab der öffentlichen Auflage der Ortsplanung werden bei Baubewilligungen sowohl die rechtsgültigen als auch die neuen Nutzungspläne und Reglemente berücksichtigt (§15 Abs. 2 PBG). Nach Rechtskraft der Ortsplanung wird ein Baugesuch ausschliesslich nach der neuen Ortsplanung beurteilt.
Der Gemeinderat
Polizeiliche Kriminal- und Verkehrsstatistiken 2024
Die Kantonspolizei Solothurn hat die Polizeiliche Kriminalstatistik sowie die Polizeiliche Verkehrsstatistik für das Jahr 2024 veröffentlicht. Die Statistiken geben einen Überblick über die Entwicklungen in den Bereichen Sicherheit und Verkehr im Kanton im vergangenen Jahr.
Polizeiliche Kriminalstatistik 2024 (PDF, 0.34 MB)
Polizeiliche Verkehrsstatistik 2024 (PDF, 0.13 MB)
Zusammenarbeit der Gemeinden Bättwil und Witterswil
Zu Beginn des Jahres fand ein Treffen der Gemeindepräsidien und -vizepräsidien von Bättwil und Witterswil statt, um eine mögliche Erweiterung der Zusammenarbeit in verschiedenen Verwaltungszweigen auszuloten. Die Gemeinden arbeiten in den Bereichen Schulen, Feuerwehr und familienergänzende Kinderbetreuung bereits heute eng zusammen.
Vor dem Hintergrund, dass es immer schwieriger wird, Fachpersonal zu finden, und gleichzeitig die Anforderungen an die Verwaltung wachsen, sehen beide Gemeinden perspektivisch die Notwendigkeit, Kräfte zu bündeln, um auch in Zukunft professionelle Leistungen für Bevölkerung und Gewerbe zu gewährleisten. Die Frage ist, wie es gelingt, Ressourcen gemeinsam zu planen und zu nutzen.
Ziel ist es, bis Anfang kommenden Jahres ein abgestimmtes Bild zu entwickeln und festzustellen, wie die Bedürfnisse der beiden Gemeinden in einer gemeinsamen Form erfüllt werden können.
Ein erster Schritt soll die Erarbeitung einer beidseitigen Absichtserklärung sein, in der die grundsätzliche Bereitschaft zu einer Zusammenarbeit sowie die Ziele und Rahmenbedingungen der beiden Gemeinden festgehalten werden.
Die Absichtserklärung soll in einem Ausschuss vorbereitet werden. Dieses Grundlagenpapier soll im Spätherbst in den beiden Gemeinderäten diskutiert und möglichst bis Ende 2025 finalisiert werden. Damit kann Anfang 2026 gemeinsam festgelegt werden, welche Schritte anzugehen sind.
Wir freuen uns auf den gemeinsamen Prozess dieses zukunftsgerichteten Projektes.
Claudia Carruzzo und Doris Weisskopf
Revision Kantonales Planungs- und Baugesetz sowie Verordnung
Das revidierte Planungs- und Baugesetz (PBG) sowie die Kantonale Bauverordnung (KBV) treten per 1. Oktober 2024 in Kraft. Diesen Termin hat der Regierungsrat festgelegt. Zuvor ist die Referendumsfrist unbenutzt verstrichen.
Hintergrund: Der Kantonsrat hat in der März-Session die Änderungen des Planungs- und Baugesetzes (PBG) sowie der Kantonalen Bauverordnung (KBV) beschlossen. Die Änderungen beinhalten unter anderem die Befreiung gewisser Bauten und Anlagen von der Baubewilligungspflicht, die Ausdehnung der Einsprachefrist von 14 auf 20 Tage, das Verbot der Errichtung neuer Stein- und Schottergärten, die nicht an die Grünfläche angerechnet werden, etc.
Nachdem die Referendumsfrist unbenutzt verstrichen ist, setzt der Regierungsrat die Änderungen per 1. Oktober 2024 in Kraft.
Weitergehende Informationen bzw. Unterlagen zur PBG/KBV-Revision 2024 finden Sie hier:
Änderungen des Planungs- und Baugesetzes sowie der Kantonalen Bauverordnung (PDF, 478 KB)
Fragen und Antworten Bau- und Justizdepartement (PDF, 79 KB)
Kantonsratsbeschluss Kantonale Bauverordnung (PDF, 72 KB)
Kantonsratsbeschluss Planungs- und Baugesetz (PDF, 54 KB)
Präsentation Rechtsdienst Kanton Solothurn (PDF, 4.67 MB)