Bauwesen

Organisation

Das Bauwesen ist wie folgt organisiert:

Die Baukommission ist verantwortlich für die Einhaltung des geltenden Baurechts in der Gemeinde. Alleine zuständig ist sie für die Genehmigung von Ausnahmebewilligungen und die Behandlung von Einsprachen in erster Instanz. Grundsätzlich gilt es jeden Neu-, An- oder Umbau sowie den Abbruch oder die Umnutzung einer Baute als bewilligungspflichtig zu betrachten. Bitte wenden Sie sich bei Unklarheiten an die Baukommission, welche Ihnen für allfällige Fragen gerne zur Verfügung steht.

Baugesuche werden bei der Gemeindeverwaltung eingereicht. Hier finden Sie diverse Formulare zum Bauwesen.

Zuständig für die Bearbeitung der Baugesuche:

  • Bauverwaltung: Sutter Ing. & Planungsbüro AG
  • Frau Giulia Müller, Tel. 061 935 10 45, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Präsident: Pierre Dietziker

  • Baukommission, Bahnweg 10, 4112 Bättwil
    Tel. 079 606 74 39

Bei Fragen zu Baugesuchen, wenden Sie sich bitte direkt an unsere Bauverwaltung, Frau Giulia Müller.

Revision Kantonales Planungs- und Baugesetz sowie Verordnung

Das revidierte Planungs- und Baugesetz (PBG) sowie die Kantonale Bauverordnung (KBV) treten per 1. Oktober 2024 in Kraft. Diesen Termin hat der Regierungsrat festgelegt. Zuvor ist die Referendumsfrist unbenutzt verstrichen.

Hintergrund: Der Kantonsrat hat in der März-Session die Änderungen des Planungs- und Baugesetzes (PBG) sowie der Kantonalen Bauverordnung (KBV) beschlossen. Die Änderungen beinhalten unter anderem die Befreiung gewisser Bauten und Anlagen von der Baubewilligungspflicht, die Ausdehnung der Einsprachefrist von 14 auf 20 Tage, das Verbot der Errichtung neuer Stein- und Schottergärten, die nicht an die Grünfläche angerechnet werden, etc.

Nachdem die Referendumsfrist unbenutzt verstrichen ist, setzt der Regierungsrat die Änderungen per 1. Oktober 2024 in Kraft.

Weitergehende Informationen bzw. Unterlagen zur PBG/KBV-Revision 2024 finden Sie hier:

Änderungen des Planungs- und Baugesetzes sowie der Kantonalen Bauverordnung (PDF, 478 KB)

Fragen und Antworten Bau- und Justizdepartement (PDF, 79 KB)

Kantonsratsbeschluss Kantonale Bauverordnung (PDF, 72 KB)

Kantonsratsbeschluss Planungs- und Baugesetz (PDF, 54 KB)

Präsentation Rechtsdienst Kanton Solothurn (PDF, 4.67 MB)

Verrechnung Verwaltungsaufwand

Vermehrt bekommt die Gemeindeverwaltung Anfragen von Personen, die Einsicht in die Akten bzw. Kopien ihres Baudossiers (Pläne) haben möchten. Da die meisten Pläne grösser wie A3 sind und man die Original Pläne nicht aushändigen darf, musste bis anhin die Gemeindeverwaltung die Kopien beim Druckshop Luisi in Therwil anfertigen lassen. Die Kopierkosten werden 1 zu 1 an den Kunden weiterverrechnet.
Gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 9. März 2020 wird neu zusätzlich eine Mindestgebühr in Höhe von Fr. 100.- für die Aufwendungen der Verwaltung berechnet.
Damit werden die Fahrkosten zum Druckshop und der Aufwand der Gemeindeverwaltung abgedeckt. Ist der Aufwand höher (mehrere Fahrten, Abklärungen, Beantwortung von Fragen, usw.), wird die Gebühr nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.
Die Einsicht in das eigene Baudossier bleibt weiterhin kostenlos wenn die Gemeindeverwaltung keinen Aufwand hat.

Kleine und grössere Bauprojekte

Zum Thema "Projekte, für welche eine Baubewilligung notwendig ist" hat die Gemeinde am 3. Juni 2014 einen Info-Flyer (PDF, 230 KB) verteilen lassen.
Hier auch der direkte Link zur im Flyer erwähnten Kantonalen Bauverordnung. Auf Seite 2 der KBV finden Sie eine abschliessende Liste aller Bauvorhaben, für welche ein Baugesuch eingereicht werden muss.

Energienachweise

Die Kosten für die Erstellung von Energienachweisen für Neubauten sind nicht mehr in den Pauschalkosten für eine Energieberatung der EBM inbegriffen.

Die Gemeinde wird die Kosten für Energienachweise entsprechend §10 b) des Anhangs zum Reglement über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren der Bauherrschaft in Rechnung stellen.

Gemeindeverwaltung

  • Bahnweg 10
    4112 Bättwil
    Tel.: 061 735 96 96
    Fax: 061 735 96 97
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    Technischer Dienst
    Tel. 061 735 96 95
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Schalteröffnung

Schalteröffnungszeiten:
Mittwoch: 09.30 - 11.30 Uhr und 16.00 - 18.00 Uhr
 
Telefonzeiten zu den üblichen Bürozeiten
 
Viele Dienstleistungen können auch telefonisch oder elektronisch erbracht werden (061 735 96 96 / Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).