Revision Kantonales Planungs- und Baugesetz sowie Verordnung
Das revidierte Planungs- und Baugesetz (PBG) sowie die Kantonale Bauverordnung (KBV) treten per 1. Oktober 2024 in Kraft. Diesen Termin hat der Regierungsrat festgelegt. Zuvor ist die Referendumsfrist unbenutzt verstrichen.
Hintergrund: Der Kantonsrat hat in der März-Session die Änderungen des Planungs- und Baugesetzes (PBG) sowie der Kantonalen Bauverordnung (KBV) beschlossen. Die Änderungen beinhalten unter anderem die Befreiung gewisser Bauten und Anlagen von der Baubewilligungspflicht, die Ausdehnung der Einsprachefrist von 14 auf 20 Tage, das Verbot der Errichtung neuer Stein- und Schottergärten, die nicht an die Grünfläche angerechnet werden, etc.
Nachdem die Referendumsfrist unbenutzt verstrichen ist, setzt der Regierungsrat die Änderungen per 1. Oktober 2024 in Kraft.
Weitergehende Informationen bzw. Unterlagen zur PBG/KBV-Revision 2024 finden Sie hier:
Änderungen des Planungs- und Baugesetzes sowie der Kantonalen Bauverordnung (PDF, 478 KB)
Fragen und Antworten Bau- und Justizdepartement (PDF, 79 KB)
Kantonsratsbeschluss Kantonale Bauverordnung (PDF, 72 KB)
Kantonsratsbeschluss Planungs- und Baugesetz (PDF, 54 KB)
Präsentation Rechtsdienst Kanton Solothurn (PDF, 4.67 MB)
Verrechnung Verwaltungsaufwand
Vermehrt bekommt die Gemeindeverwaltung Anfragen von Personen, die Einsicht in die Akten bzw. Kopien ihres Baudossiers (Pläne) haben möchten. Da die meisten Pläne grösser wie A3 sind und man die Original Pläne nicht aushändigen darf, musste bis anhin die Gemeindeverwaltung die Kopien beim Druckshop Luisi in Therwil anfertigen lassen. Die Kopierkosten werden 1 zu 1 an den Kunden weiterverrechnet.
Gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 9. März 2020 wird neu zusätzlich eine Mindestgebühr in Höhe von Fr. 100.- für die Aufwendungen der Verwaltung berechnet.
Damit werden die Fahrkosten zum Druckshop und der Aufwand der Gemeindeverwaltung abgedeckt. Ist der Aufwand höher (mehrere Fahrten, Abklärungen, Beantwortung von Fragen, usw.), wird die Gebühr nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.
Die Einsicht in das eigene Baudossier bleibt weiterhin kostenlos wenn die Gemeindeverwaltung keinen Aufwand hat.
Kleine und grössere Bauprojekte
Zum Thema "Projekte, für welche eine Baubewilligung notwendig ist" hat die Gemeinde am 3. Juni 2014 einen Info-Flyer (PDF, 230 KB) verteilen lassen.
Hier auch der direkte Link zur im Flyer erwähnten Kantonalen Bauverordnung. Auf Seite 2 der KBV finden Sie eine abschliessende Liste aller Bauvorhaben, für welche ein Baugesuch eingereicht werden muss.
Energienachweise
Die Kosten für die Erstellung von Energienachweisen für Neubauten sind nicht mehr in den Pauschalkosten für eine Energieberatung der EBM inbegriffen.
Die Gemeinde wird die Kosten für Energienachweise entsprechend §10 b) des Anhangs zum Reglement über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren der Bauherrschaft in Rechnung stellen.