Unterhaltsarbeiten der BLT
Im Juni sind Unterhaltsarbeiten (Schotterarbeiten) an der Gleisanlage der BLT geplant. Um die Unterhaltsarbeiten optimal auszuführen, muss die BLT die Bahnübergänge ersetzen.
Für die Bahnübergänge ist folgendes Vorgehen geplant:
- Fussgängerübergang Haltestelle Bättwil Nord: Abbruch tagsüber, danach gesperrt. Instandstellung ab 13.06.2023.
- Fussgängerübergang Haltestelle Bättwil Süd: Abbruch tagsüber und Erstellung einer Provisorium. Instandstellung ab 13.06.2023.
- Fahrbahnübergang Schulstrasse: Abbruch tagsüber und Erstellung einer Provisorium für Fussgänger (für Autos gesperrt). Instandstellung ab 13.06.2023.
- Fahrbahnübergang Rebenstrasse: Abbruch in der Nacht von 08./09.06.2023, danach gesperrt. Instandstellung bis am 14.06.2023, 17.00h
Die Signalisation für die Umleitung über die Witterswilerstrasse wird durch unsere Subunternehmung (Firma Walo) erstellt. Kontaktperson Firma Walo: Ueli Fitzi 079 730 20 97
Damit die Fahrbahnübergänge so schnell wie möglich realisiert werden können, werden diese in der Nacht jeweils rausgespitzt. Anschliessend werden verschiedene Arbeiten durch Subunternehmen durchgeführt. Die Übergänge werden danach wieder in Stand gestellt.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
Verkehrsbehinderung wegen Felsarbeiten
Am 5. Juni 2023 beginnen in Ettingen an den Felswänden über der Hofstettenstrasse umfangreiche Arbeiten. Mit dieser Massnahme wird die Verkehrssicherheit im Strassenabschnitt Büttenenloch erhöht.
Die Arbeiten dauern bis zum 1. September 2023.
Weitere Informationen finden Sie hier in der Medienmitteilung. (PDF, 123 KB)
Foto Felsabtrag (JPG, 2 MB)
Leinenpflicht für Hunde ab 1. April bis 31. Juli 2023
Während den Frühlings- und Sommermonaten bringen zahlreiche Wildtiere ihren Nachwuchs zur Welt.
Damit weder die Mutter- noch Jungtiere in dieser sensiblen Zeit durch nicht unter Kontrolle des Führers oder der Führerin stehende Hunde gefährdet werden, gilt in den Solothurner Wälder in der Zeit vom 1. April bis 31. Juli eine generelle Leinenpflicht.
Besonders gefährdet sind in dieser Zeit Bodenbrüter, Junghasen und Rehe.
Die Polizei Kanton Solothurn und das Amt für Wald, Jagd und Fischerei appellieren an die Hundehalter/innen, während den kommenden vier Monaten beim Ausführen ihrer Hunde, der Setz- und Brutzeit der Wildtiere besondere Beachtung zu schenken und die Leinenpflicht für Hunde im Wald konsequent einzuhalten. Kritisch sind zudem die Bereiche von Waldrändern und Hecken. Mit Rollleinen kann den Hunden trotz Leinenpflicht ein gewisser Bewegungsfreiraum gewährt werden.
Ganzjährig gilt eine generelle Leinenpflicht für einzelne Hunde, wenn sie nicht unter ständiger Kontrolle gehalten werden können, insbesondere, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie unberechtigterweise jagen oder wildern.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.