Steuererklärung im AHV-Alter
Gerne machen wir Sie auf das Angebot der Pro Senectute aufmerksam:
Angebot:
Die Mitarbeiter der Pro Senectute besuchen die Senioren zu Hause und füllen gemeinsam mit ihnen die Steuererklärung aus. Als Kundin oder Kunde können Sie kompetente Unterstützung erwarten und auf höchste Diskretion zählen.
Für wen
Das Angebot richtet sich nur an Personen im AHV-Alter.
Das Team
Die Mitarbeitenden der Pro Senectute im AHV-Alter werden in Zusammenarbeit mit der Steuerbehörde speziell für diese Tätigkeit geschult und sie stehen unter Schweigepflicht.
Kosten
Die erbrachten Leistungen werden nach Stundenaufwand in Rechnung gestellt.
Auskunft und Anmeldung:
Breitenbach 061 781 12 75 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Grenchen 032 653 60 60 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Olten 062 287 10 20 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Solothurn 032 626 59 79 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Stiftung "Das Leben meistern"
Stiftung "Das Leben meistern"
Die von Schweizer Stifterschaft finanzierte, gemeinnützige Stiftung "Das Leben meistern" hat sich die Förderung besserer Lebensverhältnisse für Familien mit einem geringen Einkommen zum Ziel gemacht. Die Stiftung unterstützt Schweizer Familien mit drei und mehr Kindern mit z.B. CHF 100.00 pro Monat und Kind. Diese Unterstützung soll den Familien helfen, die eine oder andere zusätzliche Ausgabe im Alltag machen zu können, sei es nun für Kleidung, Bücher, Hobbies oder anderes.
Interessierte Familien richten ihre Anfragen an:
Stiftung "Das Leben meistern"
Industriestrasse 10a
3185 Schmitten
Telefon 026 496 12 39
Telefax 026 496 12 40
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Aufhebung Kaminfeger-Monopol per 01.Januar 2018
Mit dem Kantonsratsbeschluss vom 10. Mai 2017 wurde das fast 200-jährige Kaminfeger-Monopol im Kanton Solothurn aufgehoben.
Ab 1. Januar 2018 liegt die Verantwortung für den Unterhalt von Feuerungsanlagen, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden, bei der Anlageneigentümerin. Die Unterhaltspflicht gilt als erfüllt, wenn in zweckmässigen Zeitabständen durch eine zugelassene Fachperson eine sicherheitstechnische Wartung vorgenommen wird und allenfalls festgestellte Mängel behoben sind.
Die Wartung besteht aus der Kontrolle und, wenn nötig, der Reinigung der Feuerungsanlage. Damit sollen Personensicherheit und Brandschutz garantiert werden.
Die Zeitabstände zwischen den sicherheitstechnischen Wartungen sind in Absprache mit der Fachperson anlage- und nutzungsbezogen festzulegen. Zu berücksichtigen sind namentlich Herstellerangaben, technische Spezifikationen, Brennstoff, Leistung, Nutzungsintensität, Verschmutzungsgrad und Anlagealter.
Für die Ausführung der sicherheitstechnischen Wartung von Feuerungsanlagen ist eine Zulassung der Solothurnischen Gebäudeversicherung erforderlich. Anbei finden Sie die Liste (Ausgabe November 2017) mit den zugelassenen Fachpersonen. Die jeweils aktuellste Ausgabe finden Sie auf der Homepage der Solothurnischen Gebäudeversicherung www.sgvso.ch unter der Rubrik Kaminfeger.
Liste Zulassung Kaminfeger (183 KB)