Lebenslagen
Nehmen Sie in unserer Gemeinde Wohnsitz?
Wir heissen Sie herzlich willkommen! Damit wir die Formalitäten reibungslos abwickeln können, melden Sie sich bitte zuerst an Ihrem alten Wohnort ab. Sie erhalten dort die notwendigen Papiere für die Anmeldung bei uns.
Die Anmeldung in Bättwil muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
Die Anmeldung kann persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung oder neu auch online über eUmzug gemacht werden. Hier finden Sie den Link zu eUmzug.
Benötigte Unterlagen: Heimatschein und, falls Sie verheiratet sind, das Familienbüchlein. Wegen des Obligatoriums benötigen wir überdies den Versicherungsausweis Ihrer Krankenkasse und bei geschiedenen Personen das Scheidungsurteil für die Anmeldung.
Ausländische Staatsangehörige brauchen für die Anmeldung ihren gültigen Pass (bei EG-EFTA Staatsangehörigen genügt eine gültige Identitätskarte), den Ausländerausweis sowie die Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung (bei Zuzug aus Drittstaaten). Dann benötigen wir einen Krankenversicherungsnachweis, Geburtsschein bei ledigen Personen, Eheschein, evtl. Familienbüchlein, bei geschiedenen Personen das Scheidungsurteil für die Anmeldung.
Meldepflicht: Hauseigentümer und Zimmervermieter sind gebeten, sich davon zu überzeugen, dass sich ihre Mieter bei der Einwohnerkontrolle fristgerecht an- oder abmelden.
Wegzug
Damit wir Sie in unserem Einwohner- und Steuerregister inaktiv setzen können, bitten wir Sie, sich innert 14 Tagen nach Ihrem Wegzug am Schalter des Einwohnerdienstes oder über eUmzug abzumelden.
Wir benötigen für Ihre Abmeldung:
Schweizer Bürger/innen
- Identitätsnachweis (ID oder Pass)
- neue Wohnadresse
- Wegzugsdatum
Andere Staatsbürgerschaft
- Ausländerausweis
- neue Wohnadresse
- Wegzugsdatum
Denken Sie auch daran, sich beim Sektionschef und der Zivilschutzstelle abzumelden.
Sie erhalten nach erfolgter Abmeldung Ihren Heimatschein für die Anmeldung am neuen Niederlassungsort in der Schweiz oder im Ausland.
Definitive Abmeldung ins Ausland / Aufrechterhaltung der Niederlassungsbewilligung
Bei einer definitiven Abmeldung ins Ausland oder einer Aufrechterhaltung Ihrer Niederlassungsbewilligung nehmen sie bitte vorgängig, 1 – 2 Monate vor Ihrer Abreise, mit der Einwohnerkontrolle Kontakt auf.
Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute!
Adressänderungen innerhalb der Gemeinde
Damit wir Ihre Adresse in unserem Einwohnerregister ändern können, bitten wir Sie, uns innerhalb von 14 Tagen Ihre neue Anschrift persönlich, schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. Wir benötigen dazu die neue Adresse sowie das Umzugsdatum. Bei ausländischen Staatsangehörigen brauchen wir zusätzlich den Ausländerausweis. Dieser wird für die Adressänderung an das Migrationsamt in Solothurn weitergeleitet.
Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt (Heimatausweis)
Wenn Sie vorübergehend als Wochenaufenthalter in einer anderen Gemeinde Wohnsitz nehmen, benötigen Sie für die Anmeldung am Sekundärwohnsitz eine Bescheinigung für einen auswärtigen Aufenthalt (Heimatausweis). Wir stellen Ihnen diesen gerne aus, benötigen jedoch die Adresse am Zweitwohnsitz und die Dauer des Aufenthaltes.
Falls Sie sich bei uns als Wochenaufenthalter anmelden möchten, benötigt unsere Einwohnerkontrolle eine Bescheinigung für einen auswärtigen Aufenthalt (Heimatausweis) Ihrer zivilrechtlichen Wohnsitzgemeinde.
Die militärische Anmeldung hat innert 8 Tagen nach der Wohnsitznahme in Bättwil beim Sektionswesen zu erfolgen (Dienstbüchlein abgeben).
Hauptgasse 70
4509 Solothurn
Zivilschutzpflichtige melden sich bei der
Zivilschutzstelle
Ei Kdo ZSOL
Löchlimattstr. 1
CH-4104 Oberwil
Telefon 061 599 69 65 / Fax 061 599 69 66
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internetseite der Zivilschutzorganisation Leimental
Einwohnerrinnen und Einwohner sind mit dem Jahr, in dem sie das 21. Altersjahr vollenden, feuerwehrpflichtig. Die Feuerwehrpflicht endet mit dem 45. Altersjahr.
Die Feuerwehrpflicht wird erfüllt:
a) durch persönliche Leistung von Feuerwehrdienst oder
b) durch Bezahlen einer jährlichen Ersatzabgabe.
Das Feuerwehrreglement bestimmt, wer von der Ersatzabgabe befreit ist.
Haben Sie Interesse bei der Feuerwehr aktiv mitzuwirken? Dann melden Sie sich beim Feuerwehrkommandanten Herr Alexander Pedroni, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Motorfahrzeugkontrolle
MFK Zweigstelle Laufen
Wahlenstrasse 175
4242 Laufen
Telefon: 061 766 90 20
Fax: 061 766 90 22
Mitzubringen sind: Neuer Versicherungsnachweis, Foto, Führer- und Fahrzeugausweis, AHV-Ausweis
Öffnungszeiten: Werktags 7.00 - 16.00 Uhr
Lernfahrausweis
Das Gesuchsformular für die Ausstellung eines Lernfahrausweises können Sie direkt bei der Motorfahrzeugkontrolle oder aber bei uns auf der Gemeindeverwaltung beziehen.
Wenn Sie das Formular ausgefüllt, bei einem Optiker oder Augenarzt einen Sehtest durchgeführt und den Fragekatalog beantwortet haben, lassen Sie Ihre Personalien von der Einwohnerkontrolle bestätigen.
Wir nehmen das vollständig ausgefüllte Gesuch mit allen geforderten Unterlagen entgegen und lassen diese direkt der Motorfahrzeugkontrolle in Bellach zukommen.
Weitere Informationen rund um Fahrzeuge und Führerprüfungen finden Sie auf den Internetseiten der Motorfahrzeugkontrolle.
Eine neue Identitätskarte können Sie bei der Gemeindeverwaltung beantragen. Sie benötigen dazu ein aktuelles Passfoto und die alte ID, welche annulliert werden muss. Die Kosten für die ID (Erwachsene Fr. 70.-, Kinder Fr. 35.-) werden bei der Bestellung bar bezahlt.
Nach Bearbeitung Ihres Antrags erhalten Sie die neue Identitätskarte im Kreditkartenformat innerhalb von ca. 10 Arbeitstagen per Einschreiben zugestellt.
Der Verlust der Identitätskarte ist bei einer schweizerischen Polizeidienststelle anzuzeigen.
Bei Ablauf der Gültigkeit, Beschädigung oder Verlust der Karte sowie bei Änderung der persönlichen Daten (z.B. Namensänderung durch Heirat, etc.), bei Veränderung des Aussehens und bei falschen Eintragungen kann eine neue Identitätskarte beantragt werden.
Seit 15. Juni 2011 haben Schweizer Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden der Bezirke Dorneck und Thierstein nach der Bestellung des Passes oder des Kombiangebots (Pass und Identitätskarte) im Ausweiszentrum von Solothurn die Wahl, die Aufnahme der biometrischen Daten in den Passbüros von Basel, Liestal oder Solothurn vorzunehmen. Gehen Sie wie folgt vor:
Beantragen Sie den Pass (oder das Kombi-Angebot) online, telefonisch oder persönlich beim kantonalen Ausweiszentrum.
Ausweiszentrum
Hauptbahnhofstrasse 12
Postfach 144
4502 Solothurn
Telefon: 032 627 63 70
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 08.00 - 12.30, 13.30 - 17.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 12.30, 13.30 - 19.00 Uhr
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Nach der Prüfung und Freigabe des Antrages durch das Ausweiszentrum Solothurn können Sie sich telefonisch auch bei den Passbüros von Basel oder Liestal zur Erfassung der biometrischen Daten anmelden.
Einwohneramt Basel-Stadt: Spiegelgasse 6 (Spiegelhof), 4001 Basel
Terminvereinbarungen
Telefon: 061 267 41 00
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 09.00 - 17.30 Uhr
Mittwoch: 09.00 - 18.30 Uhr
Pass/ID-Abholung
Telefon: 061 267 70 98, Fax: 061 267 70 80
Passbüro Basel-Landschaft: Mühlegasse 8, Postfach 200, 4410 Liestal
Telefon: 061 552 58 69, Fax: 061 552 58 79
Montag: 08.00 - 12.00, 13.30 - 16.30 Uhr
Mittwoch: 08.00 - 12.00, 13.30 - 18.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 12.00, 13.30 - 17.00 Uhr
Ein persönliches Erscheinen in einem der drei zur Wahl stehenden Ausweiszentren ist unerlässlich. Sie brauchen kein Foto mitzunehmen, da dieses zusammen mit den Fingerabdrücken der beiden Zeigefinger für den biometrischen Pass erfasst wird.
Benötigte Unterlagen: Bitte nehmen Sie den alten Pass (beim Kombi-Angebot auch die alte Identitätskarte) mit, bei Verlust die Verlustanzeige.
Bitte beachten Sie, dass für Minderjährige sowie Personen mit Vormund eine Einwilligungserklärung notwendig ist.
Jeder Verlust eines Ausweispapiers ist sofort einer schweizerischen Polizeidienststelle anzuzeigen.
Die Verlustanzeige ist bei einem Neuantrag vorzuweisen.
Die Verlängerung kann persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle beantragt werden. Wir benötigen dafür folgende Unterlagen:
- Verfallsanzeige
- Ausländerausweis im Original
- Passkopie oder bei EG-EFTA Staatsangehörigen genügt eine gültige Identitätskarte
Sobald der Ausländerausweis verlängert wurde, werden Sie einen Brief erhalten, mit welchem wir Ihnen die Kosten der Verlängerung bekannt geben. Wir bitten Sie, den Betrag beim Abholen des Ausweises mittels Barzahlung zu begleichen.
Mit Inkrafttreten und Umsetzung des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG) per 01.01.2019 ändert sich das Verfahren betreffend Bewilligungsverlängerungsgesuchen für das Migrationsamt. Insbesondere wird die erfolgreiche Integration von Ausländerinnen und Ausländern, aufgrund der neuen möglichen Massnahmen bei Integrationsdefiziten, neu systematisch überprüft. Hier finden Sie das Merkblatt dazu. (PDF, 64 KB)
Amthaus
4143 Dornach
Betreibungs- und Konkursamt Telefon 061 704 70 25
Betreibungsregisterauszüge können Sie direkt beim zuständigen Betreibungsamt Ihres Wohnortes bestellen. (Per Mail oder persönlich vorbei gehen) Neu können Sie auch bei jeder Poststelle einen Betreibungsregisterauszug bestellen, allerdings kostet es bei der Post CHF 35.-
Bei Stellenverlust oder bei der Suche nach einer neuen Stelle nehmen wir Ihre Neuanmeldung entgegen und vermitteln Sie an das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV).
RAV Oberwil
Mühlemattstrasse 22
4104 Oberwil
Telefon: 061 552 05 80, Fax: 061 552 05 81
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Hauptstrasse 1
4143 Dornach
Telefon: 061 706 25 50, Fax: 061 706 25 63
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Ab 1. März 2017
Sozialregion Dorneck
AHV-Zweigstelle
Hauptstrasse 1
4143 Dornach
www.dornach.ch
Tel: 061 706 25 50
Fax: 061 706 25 63
Schalteröffnungszeiten Dornach:
Montag – Freitag: 08.30 – 11.30 Uhr Dienstag: 07.30 – 11.30 Uhr
Das Beratungsangebot erbringt Pro Senectute kostenlos. Dazu gehören u.a.
- Kurzberatung, Beratung in allen Altersfragen
- Demenzberatung
- Finanzhilfen
- Beratung bei (bevorstehendem) Heimaufenthalt
- Hilfe bei der Steuererklärung für Senioren - Link zum Flyer
- Flyer Online im Alltag - separates Inserat
Jede Einwohnerin und jeder Einwohner hat das Recht auf die Einsicht in das eigene Baudossier. Diese sind auf der Gemeindeverwaltung deponiert. Nach telefonischer Vereinbarung kann man auf der Verwaltung in seine Bauakten Einsicht nehmen.
Die Einsicht in das eigene Baudossier bleibt weiterhin kostenlos wenn die Gemeindeverwaltung keinen Aufwand hat.
Wir bestätigen Ihnen die Echtheit Ihrer Unterschrift auf einem Dokument, einer Urkunde etc. Sie müssen dazu persönlich auf die Gemeindeverwaltung kommen und sich mit einer gültigen Identitätskarte oder einem gültigen Pass ausweisen.
Die Unterschrift muss direkt vor der Urkundsperson angebracht werden.
Bei bereits unterschriebenen Dokumenten wird eine Kontrollsignatur verlangt.
Unterschriften von Personen, die nicht anwesend sind, werden grundsätzlich nicht beglaubigt.
Leumundszeugnisse werden im Kanton Solothurn nicht mehr ausgestellt. Den selben Zweck erfüllt eventuell eine Wohnsitzbescheinigung, allenfalls ergänzt mit einem Auszug aus dem Strafregister.
Den Strafregisterauszug können Sie bei jeder grösseren Poststelle (z.B. in Bättwil) sowie beim Bundesamt für Justiz, Strafregister, 3003 Bern, beantragen. Das Gesuchsformular kann auch aus dem Internet heruntergeladen und ausgefüllt werden: Online beim Bundesamt für Justiz
Ein Strafregisterauszug kostet Fr. 20.- und ist im Voraus zu bezahlen.
Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbescheinigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt. Sie können die Wohnsitzbescheinigung direkt am Schalter beziehen oder telefonisch bestellen.
Den Familienschein können Sie beim zuständigen Zivilstandsamt Ihres Heimatortes bestellen.
Das Eheversprechen ist spätestens 4 Wochen vor der Eheschliessung mit den notwendigen Unterlagen abzugeben beim
Zivilstandsamt
Amtshausstrasse 7
4143 Dornach
Telefon: 061 704 71 00
Benötigte Unterlagen: Das Zivilstandsamt gibt über die beizubringenden Dokumente Auskunft.
Der Termin der Ziviltrauung sollte mit dem Zivilstandsbeamten frühzeitig vereinbart werden. Die Ziviltrauung erfolgt im Beisein von zwei mündigen Zeugen.
Den Eheschein können Sie beim zuständigen Zivilstandsamt Ihres Trauungsortes (Ziviltrauung) bestellen.
Freiwillige Trennung
Wenn Sie und Ihr/e Partner/in vereinbaren, sich auf freiwilliger Basis zu trennen, müssen Sie dies dem Einwohnerdienst unter Angabe der neuen Adresse und des Trennungsdatums mitteilen.
Ausländische Ehepaare lassen uns zudem ihren Ausländerausweis zur Adressänderung zukommen.
Gerichtliche Trennung
Wird eine gerichtliche Trennung Ihrer Ehe verfügt, müssen Sie dies dem Einwohnerdienst unter Angabe der neuen Adresse mitteilen. Zudem benötigen wir eine Kopie der gerichtlichen Trennungsverfügung.
Ausländische Ehepaare lassen uns zudem ihren Ausländerausweis zur Adressänderung zukommen.
Bei Geburten in der Gemeinde zu benachrichtigen ist das
Zivilstandsamt
Amthausstrasse 7
4143 Dornach
Telefon: 061 704 71 00
Benötigte Unterlagen: Familienbüchlein.
Bei Geburten in Spitälern befasst sich die Spitalverwaltung mit der entsprechenden Anmeldung.
Den Geburtsschein erhalten Sie beim zuständigen Zivilstandsamt Ihres Geburtsortes.
Für die erleichterte Einbürgerung ist das Staatssekretariat für Migration (SEM) zuständig.
Ausländische Ehepartner von Schweizerinnen oder Schweizern, die seit einem Jahr in der Schweiz wohnen, können grundsätzlich die erleichterte Einbürgerung nach einer dreijährigen Ehedauer beantragen, sofern sie insgesamt fünf Jahre im Rahmen anrechenbarer Aufenthalte in der Schweiz gewohnt haben. Wer eng mit der Schweiz verbunden ist, kann die erleichterte Einbürgerung bei der zuständigen schweizerischen Vertretung selbst bei Wohnsitz im Ausland beantragen. Bedingung in diesen Fällen ist allerdings, dass die Ehe mit einer Schweizerin oder einem Schweizer seit mindestens sechs Jahren besteht.
Weiter können ab dem 15. Februar 2018 Personen der dritten Generation ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen.
Informationen zur ordentlichen Einbürgerung erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Eine Übersicht über alle Dienstleistungen, die der
Spitex-Verein solothurnisches Leimental
Talstrasse 10
4112 Flüh
Telefon: 061 731 17 49, Fax: 061 733 80 51
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
anbietet oder vermittelt finden Sie auf der Internetseite des Spitex-Vereins.
Einen Mahlzeitendienst bietet die Spitex leider nicht für unsere Region an.
Wir empfehlen das Restaurant zu Hause, Thomas Meier oder online unter www.eatunique.ch
Nach dem Verlust einer nahestehenden Person befinden sich die Hinterbliebenen und Angehörigen oft in einem Ausnahmezustand. Bei einem Todesfall unterstützen wir die Angehörigen bei der Koordination mit den Kirchenbehörden und treffen die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation. Selbstverständlich stehen wir den Angehörigen auch für weitere Anliegen zur Verfügung.
Damit wir für ein persönliches Gespräch genügend Zeit einplanen können, bitten wir die Angehörigen, telefonisch unter der Nummer 061 735 96 96 einen Termin mit uns zu vereinbaren.
Weitere nützliche Informationen finden Sie in unserem Leitfaden für Bestattung (PDF 115 KB)
upc (vormals UPC cablecom)
Industriestrasse 19-21
8112 Otelfingen
Administration und technische Hilfe
Telefon 0800 66 88 66 (gratis)
Die Gemeinde vermietet ihre Festbankgarnituren an Einwohner-/innen und Unternehmen von Bättwil (nur bei Verfügbarkeit).
Pro Set (1 Tisch und 2 Bänke) Fr. 10.-
(die Lieferung durch den Technischen Dienst kostet zusätzlich Fr. 100.-)
Bitte kontaktieren Sie den Werkhof unter 061 735 96 95 wenn Sie Interesse an der Festbankvermietung haben.
Der Friedensrichter amtet sowohl im Zivil- wie auch im Strafwesen und zwar als urteilender Richter und als Sühnerichter.
Zuständigkeit des Friedensrichters
I Zivilsachen (ab 2011 inkl. Arbeitsrecht)
Als urteilender Richter:
- wenn beide Parteien in der Gemeinde wohnen,
- ein Schlichtungsverfahren notwendig ist und
- der Streitwert CHF 2'000 nicht übersteigt.
Als Sühnerichter:
- wenn beide Parteien in der Gemeinde wohnen und ein Schlichtungsverfahren notwendig ist.
Bis zu einem Streitwert von CHF 5'000 kann der Friedensrichter einen Urteilsvorschlag unterbreiten.
Schlichtungsbegehren können mit einem persönlichen Schreiben oder dem offiziellen Formular Schlichtungsgesuch beim Friedensrichter gestellt werden:
Schlichtungsgesuch (PDF, 496 KB)
Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten findet folgendes Formular Anwendung:
Schlichtungsgesuch in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten (PDF, 943 KB)
II Strafsachen
Als urteilender Richter
- wenn es um eine Bussen-Verfügung (Strafbefehl) wegen der Übertretung eines Gemeindereglementes geht (z.B. Ortspolizeireglement, Meldepflicht Einwohnerkontrolle, Feuerwehrreglement)
Erläuterungen, Tipps und Hinweise findet man in der Broschüre „Mein gutes Recht“, herausgegeben vom Verband Schweizerischer Friedensrichter und Vermittler.
Männliche Bezeichnungen gelten auch für Frauen.
Bättwil bietet leider keine Tageskarten der SBB an. Sofern die Tageskarten in anderen Gemeinden noch frei sind, können sie auch von Einwohnern anderer Gemeinden zu einem Aufpreis gekauft werden. Bitte wenden Sie sich direkt an diese Gemeinden.
Link: Tageskarten Gemeinden