
Zusammenarbeit der Gemeinden Bättwil und Witterswil
Zu Beginn des Jahres fand ein Treffen der Gemeindepräsidien und -vizepräsidien von Bättwil und Witterswil statt, um eine mögliche Erweiterung der Zusammenarbeit in verschiedenen Verwaltungszweigen auszuloten. Die Gemeinden arbeiten in den Bereichen Schulen, Feuerwehr und familienergänzende Kinderbetreuung bereits heute eng zusammen.
Vor dem Hintergrund, dass es immer schwieriger wird, Fachpersonal zu finden, und gleichzeitig die Anforderungen an die Verwaltung wachsen, sehen beide Gemeinden perspektivisch die Notwendigkeit, Kräfte zu bündeln, um auch in Zukunft professionelle Leistungen für Bevölkerung und Gewerbe zu gewährleisten. Die Frage ist, wie es gelingt, Ressourcen gemeinsam zu planen und zu nutzen.
Ziel ist es, bis Anfang kommenden Jahres ein abgestimmtes Bild zu entwickeln und festzustellen, wie die Bedürfnisse der beiden Gemeinden in einer gemeinsamen Form erfüllt werden können.
Ein erster Schritt soll die Erarbeitung einer beidseitigen Absichtserklärung sein, in der die grundsätzliche Bereitschaft zu einer Zusammenarbeit sowie die Ziele und Rahmenbedingungen der beiden Gemeinden festgehalten werden.
Die Absichtserklärung soll in einem Ausschuss vorbereitet werden. Dieses Grundlagenpapier soll im Spätherbst in den beiden Gemeinderäten diskutiert und möglichst bis Ende 2025 finalisiert werden. Damit kann Anfang 2026 gemeinsam festgelegt werden, welche Schritte anzugehen sind.
Wir freuen uns auf den gemeinsamen Prozess dieses zukunftsgerichteten Projektes.
Claudia Carruzzo und Doris Weisskopf
Revision Kantonales Planungs- und Baugesetz sowie Verordnung
Das revidierte Planungs- und Baugesetz (PBG) sowie die Kantonale Bauverordnung (KBV) treten per 1. Oktober 2024 in Kraft. Diesen Termin hat der Regierungsrat festgelegt. Zuvor ist die Referendumsfrist unbenutzt verstrichen.
Hintergrund: Der Kantonsrat hat in der März-Session die Änderungen des Planungs- und Baugesetzes (PBG) sowie der Kantonalen Bauverordnung (KBV) beschlossen. Die Änderungen beinhalten unter anderem die Befreiung gewisser Bauten und Anlagen von der Baubewilligungspflicht, die Ausdehnung der Einsprachefrist von 14 auf 20 Tage, das Verbot der Errichtung neuer Stein- und Schottergärten, die nicht an die Grünfläche angerechnet werden, etc.
Nachdem die Referendumsfrist unbenutzt verstrichen ist, setzt der Regierungsrat die Änderungen per 1. Oktober 2024 in Kraft.
Weitergehende Informationen bzw. Unterlagen zur PBG/KBV-Revision 2024 finden Sie hier:
Änderungen des Planungs- und Baugesetzes sowie der Kantonalen Bauverordnung (PDF, 478 KB)
Fragen und Antworten Bau- und Justizdepartement (PDF, 79 KB)
Kantonsratsbeschluss Kantonale Bauverordnung (PDF, 72 KB)
Kantonsratsbeschluss Planungs- und Baugesetz (PDF, 54 KB)
Präsentation Rechtsdienst Kanton Solothurn (PDF, 4.67 MB)
Mitwirkungsbericht Ortsplanungsrevision
Anlässlich der durchgeführten Mitwirkung zur Revision der Ortsplanung sind zahlreiche Eingaben gemacht worden. Sämtliche Eingaben wurden in den letzten Monaten durch die Arbeitsgruppe Raumplanung zusammen mit unserem Fachplaner Planteam geprüft und besprochen. Daraus haben sich einigen Anpassungen der Ortsplanung ergeben, wobei nicht alle Eingaben berücksichtigt werden konnten. In diesen Fällen hat die Arbeitsgruppe die angeregten Anpassungen als nicht sinnvoll, nicht im Einklang mit den Zielvorgaben der Ortsplanungsrevision beziehungsweise als nicht im Gesamtinteresse der Gemeinde beurteilt.
Den entsprechenden Mitwirkungsbericht finden Sie HIER – oder Sie können ihn auf der Verwaltung beziehen. Der Gemeinderat und die zuständige Arbeitsgruppe bedanken sich bei den Mitwirkenden für die aktive Mitarbeit an der Ortsplanungsrevision.
Als nächster Schritt steht die Verabschiedung des Gemeinderates zuhanden der öffentlichen Auflage an. Diese ist für Beginn des nächsten Jahres vorgesehen.
Aufruf zur Mitarbeit
Infolge Demission suchen wir ein neues Mitglied in der Kommission für Jugend, Sport und Kultur.
Alle weiteren Informationen finden Sie auf dem Flyer. (PDF, 29 KB)
Wir würden uns über Ihre Mitarbeit freuen.
Der Gemeinderat








