Energienachweise
Die Kosten für die Erstellung von Energienachweisen für Neubauten sind nicht mehr in den Pauschalkosten für eine Energieberatung der EBM inbegriffen.
Die Gemeinde wird die Kosten für Energienachweise entsprechend §10 b) des Anhangs zum Reglement über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren der Bauherrschaft in Rechnung stellen.