Aufhebung Kaminfeger-Monopol per 01.Januar 2018

Mit dem Kantonsratsbeschluss vom 10. Mai 2017 wurde das fast 200-jährige Kaminfeger-Monopol im Kanton Solothurn aufgehoben.

Ab 1. Januar 2018 liegt die Verantwortung für den Unterhalt von Feuerungsanlagen, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden, bei der Anlageneigentümerin. Die Unterhaltspflicht gilt als erfüllt, wenn in zweckmässigen Zeitabständen durch eine zugelassene Fachperson eine sicherheitstechnische Wartung vorgenommen wird und allenfalls festgestellte Mängel behoben sind.

Die Wartung besteht aus der Kontrolle und, wenn nötig, der Reinigung der Feuerungsanlage. Damit sollen Personensicherheit und Brandschutz garantiert werden.

Die Zeitabstände zwischen den sicherheitstechnischen Wartungen sind in Absprache mit der Fachperson anlage- und nutzungsbezogen festzulegen. Zu berücksichtigen sind namentlich Herstellerangaben, technische Spezifikationen, Brennstoff, Leistung, Nutzungsintensität, Verschmutzungsgrad und Anlagealter.

Für die Ausführung der sicherheitstechnischen Wartung von Feuerungsanlagen ist eine Zulassung der Solothurnischen Gebäudeversicherung erforderlich. Anbei finden Sie die Liste (Ausgabe November 2017) mit den zugelassenen Fachpersonen. Die jeweils aktuellste Ausgabe finden Sie auf der Homepage der Solothurnischen Gebäudeversicherung www.sgvso.ch unter der Rubrik Kaminfeger.

Liste Zulassung Kaminfeger (183 KB)

Gemeindeverwaltung

  • Bahnweg 10
    4112 Bättwil
    Tel.: 061 735 96 96
    Fax: 061 735 96 97
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    Technischer Dienst
    Tel. 061 735 96 95
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Schalteröffnung

Montag und Mittwoch: 16.00 - 18.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag: 09.30 - 11.30 Uhr
Freitag: geschlossen
 
Da viele Dienstleistungen auch auf Entfernung erbracht werden können (per Telefon 061 735 96 96 oder auf elektronischem Weg Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), wird empfohlen, sich zuerst an diese Lösung auf Distanz zu halten, bevor man vor Ort erscheint. 

Geänderte Öffnungszeiten

  • Bitte beachten Sie, dass an den kommenden Feiertagen die Gemeindeverwaltung geschlossen bleibt und auch telefonisch nicht erreichbar ist:
     
    Freitag, 29. März - Karfreitag
    Montag, 01. April - Ostermontag
    Donnerstag, 09. Mai - Auffahrt
    Freitag, 10. Mai - Brückentag
    Montag, 20. Mai, Pfingstmontag
    Donnerstag, 30. Mai, Fronleichnam
    Freitag, 31. Mai, Brückentag
     
    Am Mittwoch vor Auffahrt und Fronleichnam ist jeweils von 09.30 bis 11.30 Uhr Schalterdienst und nicht wie üblich am Nachmittag.