Öffentliche Auflage Gesamtrevision der Ortsplanung Bättwil

Gestützt auf §15 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 3. Dezember 1978 sowie dem Beschluss des Gemeinderates vom 23. Juni 2025 werden die nachfolgend aufgeführten Nutzungspläne und Reglemente während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:

Auflagezeitraum: 25. August 2025 - 23. September 2025

Auflageorte: Gemeindeverwaltung, Bahnweg 10, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten oder online

Zur öffentlichen Auflage gelangen folgende Unterlagen:

1. Bauzonen - und Gesamtplan (1:2500 / 5000),

2. Erschliessungsplan inkl. Baulinien (1:2000),

3. Zonenplan Gefahren (1:2000),

4. Waldfeststellungsplan (1:2000),

5. Zonenreglement

Zur Orientierung liegen vor (keine Einsprache möglich):

6. Raumplanungsbericht nach Art. 47 RPV: Grundlagenteil und Hauptbericht mit Änderungen in der Nutzungsplanung,

7. Baureglement (Stand öffentliche Auflage Ortsplanung, das Reglement soll im Dezember 2025 durch die Gemeindeversammlung genehmigt werden),

8. Gültiges Reglement zum Planungsausgleich vom 31. August 2022,

9. Tabelle Naturinventar Bättwil 2019, Kurzbeschrieb Objekte Naturinventar 2019,

10. Natur- und Freiraumkonzept Bättwil 2021,

11. Räumliches Leitbild Bättwil, vom 24. Oktober 2018,

12. Stand der Überbauung und Fassungsvermögen (Stand mit rechtsgültiger OP und projektiertem Zonenplan) jeweils Übersichtsplan und Tabelle,

13. 1. Vorprüfungsbericht vom 8. März 2022

14. Tabelle mit der Auswertung und Umsetzung der Anträge aus dem 1. Vorprüfungsbericht 2022

15. 2. Vorprüfungsbericht vom 29. Mai 2024

16. Tabelle mit der Auswertung und Umsetzung der Anträge aus dem 2. Vorprüfungsbericht 2024

17. Mitwirkungsbericht vom 22. September 2024

18. Raumplanungsbericht nach Art. 47 RPV: Grundlagenteil und Hauptbericht mit Änderungen in der Nutzungsplanung mit markierten Änderungen aufgrund der kantonalen Vorprüfung

19. Zonenreglement und Baureglement mit markierten Änderungen aufgrund der kantonalen Vorprüfung

Bei Fragen steht Ihnen Herr François Sandoz von der Arbeitsgruppe Raumplanung gerne zur Verfügung. Sie erreichen ihn unter der Telefonnummer 079 773 21 11 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Während der Auflagefrist können alle, die durch die vorgenannte Planung berührt sind und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse haben, Einsprache erheben. Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten (§16 Abs. 1 PBG). Je nach Betreff sind die Einsprachen an folgende Behörden zu richten:

Gesamtdossier Ortsplanung Bättwil:
Gemeinderat Bättwil, Bahnweg 10, 4112 Bättwil

Festgestellte Waldgrenzen (Genehmigungsinhalt Erschliessungs- und Baulinienplan mit Strassenklassierungen mit Waldfeststellung):
Volkswirtschaftsdepartement des Kantons Solothurn, Rathaus, Barfüssergasse 24, 4509 Solothurn

Hinweis zur Stellung der aktuell rechtsgültigen Ortsplanung:
Ab der öffentlichen Auflage der Ortsplanung werden bei Baubewilligungen sowohl die rechtsgültigen als auch die neuen Nutzungspläne und Reglemente berücksichtigt (§15 Abs. 2 PBG). Nach Rechtskraft der Ortsplanung wird ein Baugesuch ausschliesslich nach der neuen Ortsplanung beurteilt.

Der Gemeinderat

 

Gemeindeverwaltung

  • Bahnweg 10
    4112 Bättwil
    Tel.: 061 735 96 96
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    Technischer Dienst
    Tel. 061 735 96 95
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Schalteröffnung

Schalteröffnungszeiten:
Donnerstag: 09.30 - 11.30 Uhr und 16.00 - 18.00 Uhr
 
Telefonzeiten zu den üblichen Bürozeiten
 
Viele Dienstleistungen können auch telefonisch oder elektronisch erbracht werden (061 735 96 96 / Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).