Öffentliche Auflage Gesamtrevision der Ortsplanung Bättwil
Gestützt auf §15 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes vom 3. Dezember 1978 sowie dem Beschluss des Gemeinderates vom 23. Juni 2025 werden die nachfolgend aufgeführten Nutzungspläne und Reglemente während 30 Tagen öffentlich aufgelegt:
Auflagezeitraum: 25. August 2025 - 23. September 2025
Auflageorte: Gemeindeverwaltung, Bahnweg 10, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten oder online
Zur öffentlichen Auflage gelangen folgende Unterlagen:
1. Bauzonen - und Gesamtplan (1:2500 / 5000),
2. Erschliessungsplan inkl. Baulinien (1:2000),
3. Zonenplan Gefahren (1:2000),
4. Waldfeststellungsplan (1:2000),
Zur Orientierung liegen vor (keine Einsprache möglich):
8. Gültiges Reglement zum Planungsausgleich vom 31. August 2022,
9. Tabelle Naturinventar Bättwil 2019, Kurzbeschrieb Objekte Naturinventar 2019,
10. Natur- und Freiraumkonzept Bättwil 2021,
11. Räumliches Leitbild Bättwil, vom 24. Oktober 2018,
12. Stand der Überbauung und Fassungsvermögen (Stand mit rechtsgültiger OP und projektiertem Zonenplan) jeweils Übersichtsplan und Tabelle,
13. 1. Vorprüfungsbericht vom 8. März 2022
14. Tabelle mit der Auswertung und Umsetzung der Anträge aus dem 1. Vorprüfungsbericht 2022
15. 2. Vorprüfungsbericht vom 29. Mai 2024
16. Tabelle mit der Auswertung und Umsetzung der Anträge aus dem 2. Vorprüfungsbericht 2024
17. Mitwirkungsbericht vom 22. September 2024
19. Zonenreglement und Baureglement mit markierten Änderungen aufgrund der kantonalen Vorprüfung
Bei Fragen steht Ihnen Herr François Sandoz von der Arbeitsgruppe Raumplanung gerne zur Verfügung. Sie erreichen ihn unter der Telefonnummer 079 773 21 11 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Während der Auflagefrist können alle, die durch die vorgenannte Planung berührt sind und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse haben, Einsprache erheben. Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten (§16 Abs. 1 PBG). Je nach Betreff sind die Einsprachen an folgende Behörden zu richten:
Gesamtdossier Ortsplanung Bättwil:
Gemeinderat Bättwil, Bahnweg 10, 4112 Bättwil
Festgestellte Waldgrenzen (Genehmigungsinhalt Erschliessungs- und Baulinienplan mit Strassenklassierungen mit Waldfeststellung):
Volkswirtschaftsdepartement des Kantons Solothurn, Rathaus, Barfüssergasse 24, 4509 Solothurn
Hinweis zur Stellung der aktuell rechtsgültigen Ortsplanung:
Ab der öffentlichen Auflage der Ortsplanung werden bei Baubewilligungen sowohl die rechtsgültigen als auch die neuen Nutzungspläne und Reglemente berücksichtigt (§15 Abs. 2 PBG). Nach Rechtskraft der Ortsplanung wird ein Baugesuch ausschliesslich nach der neuen Ortsplanung beurteilt.
Der Gemeinderat