Aktuelles

Notfalltreffpunkte für die Solothurner Bevölkerung

In drei Jahren intensiver Konzeptarbeit haben die Kantone Solothurn und Aargau die Notfalltreffpunkte gemeinsam erarbeitet und für die ganze Schweiz eine Pionierarbeit realisiert. Sie wurden dabei vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) unterstützt. Dies mit dem Ziel, dass die Konzepte den übrigen Kantonen zur Verfügung gestellt und schweizweit eingesetzt werden.

Solothurnerinnen und Solothurner finden bei aussergewöhnlichen Ereignissen wie

  • schweren Naturkatastrophen und Notlagen
  • langen Stromausfällen
  • totalem Kommunikationsausfall
  • grossen Versorgungsengpässen

neu bei zentralen Notfalltreffpunkten Informationen, Schutz und Hilfe. Ein engmaschiges Netz von 139 Notfalltreffpunkten spannt isch über den ganzen Kanton. Diese "Leuchttürme" dienen der Solothurner Bevölkerung, wenn gar nichts mehr geht.

Die Notfalltreffpunkte decken alle möglichen Szenarien ab und sind daher vielseitig einsetzbar. Auch im Falle eines Erdbebens oder einer allfälligen grossräumigen Evakuation würden sie für die Bevölkerung als "Ihre Anlaufstelle im Ereignisfall" dienen. Sogar jede einzelne Gemeinde kann bei Bedarf ihre Notfalltreffpunkte selbstsändig in Betrieb nehmen. Vorgesehen ist beispielsweise die Abgabe von Wasser bei Trinkwassermangel und -verschmutzung.

Sämtliche 139 Notfalltreffpunkte befinden sich mit wenigen Ausnahmen in öffentlichen Gebäuden wie Gemeindeverwaltungen, Schulhäusern, Turn- oder Mehrzweckhallen. Die Notfalltreffpunkte sind in den Gemeinden permanent mit einem einheitlichen Logo gekennzeichnet und daher für die Einwohner und Einwohnerinnen bereits im Alltag gut erkennbar. Zudem sind alle Haushalte und Betriebe im Besitz der Informationsbroschüre "Ihre Anlaufstelle im Ereignisfall". Nebst wichtigen Verhaltensanweisungen sind darin die genauen Standorte der Notfalltreffpunkte in der jeweiligen Gemeinde angegeben. Der Notfalltreffpunkt für Bättwil befindet sich auf dem Areal des Oberstufenzentrums Leimental.

Weitere Informationen zu den Notfalltreffpunkten finden Sie unter: www.notfalltreffpunkt.ch

Verkauf und Werbeverbot betr. Tabakwaren und Alkohol

Im Anhang finden Sie die neuen Weisungen des Departements des Innern betreffend Verkauf und Werbeverbot von Tabakwaren und Alkohol an Minderjährige.
 

Kontakt Bienenschwärme einfangen

Damit auch in dieser Saison (April-Juni) „schwärmende Bienen“ durch fachkundige Imker des lokalen Bienenverbandes für Sie kostenlos und sicher eingefangen werden können, finden Sie hier die Kontaktdaten:

Bienenzüchterverein Arlesheim

Christian Degen, 076 376 69 74

 

Liste der Kontaktpersonen bei Schwärmen: Bienenzüchterverein Arlesheim - Vertrauenspersonen

 

 

Steuererklärung im AHV-Alter

Gerne machen wir Sie auf das Angebot der Pro Senectute aufmerksam:
Angebot:
Die Mitarbeiter der Pro Senectute besuchen die Senioren zu Hause und füllen gemeinsam mit ihnen die Steuererklärung aus. Als Kundin oder Kunde können Sie kompetente Unterstützung erwarten und auf höchste Diskretion zählen.
Für wen
Das Angebot richtet sich nur an Personen im AHV-Alter.
Das Team
Die Mitarbeitenden der Pro Senectute im AHV-Alter werden in Zusammenarbeit mit der Steuerbehörde speziell für diese Tätigkeit geschult und sie stehen unter Schweigepflicht.
Kosten
Die erbrachten Leistungen werden nach Stundenaufwand in Rechnung gestellt.
Auskunft und Anmeldung:
Breitenbach 061 781 12 75 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Grenchen 032 653 60 60 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Olten 062 287 10 20 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Solothurn 032 626 59 79 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Flyer (PDF 53 KB)

Aufhebung Kaminfeger-Monopol per 01.Januar 2018

Mit dem Kantonsratsbeschluss vom 10. Mai 2017 wurde das fast 200-jährige Kaminfeger-Monopol im Kanton Solothurn aufgehoben.

Ab 1. Januar 2018 liegt die Verantwortung für den Unterhalt von Feuerungsanlagen, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden, bei der Anlageneigentümerin. Die Unterhaltspflicht gilt als erfüllt, wenn in zweckmässigen Zeitabständen durch eine zugelassene Fachperson eine sicherheitstechnische Wartung vorgenommen wird und allenfalls festgestellte Mängel behoben sind.

Die Wartung besteht aus der Kontrolle und, wenn nötig, der Reinigung der Feuerungsanlage. Damit sollen Personensicherheit und Brandschutz garantiert werden.

Die Zeitabstände zwischen den sicherheitstechnischen Wartungen sind in Absprache mit der Fachperson anlage- und nutzungsbezogen festzulegen. Zu berücksichtigen sind namentlich Herstellerangaben, technische Spezifikationen, Brennstoff, Leistung, Nutzungsintensität, Verschmutzungsgrad und Anlagealter.

Für die Ausführung der sicherheitstechnischen Wartung von Feuerungsanlagen ist eine Zulassung der Solothurnischen Gebäudeversicherung erforderlich. Anbei finden Sie die Liste (Ausgabe November 2017) mit den zugelassenen Fachpersonen. Die jeweils aktuellste Ausgabe finden Sie auf der Homepage der Solothurnischen Gebäudeversicherung www.sgvso.ch unter der Rubrik Kaminfeger.

Liste Zulassung Kaminfeger (183 KB)

Gemeindeverwaltung

  • Bahnweg 10
    4112 Bättwil
    Tel.: 061 735 96 96
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    Technischer Dienst
    Tel. 061 735 96 95
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Schalteröffnung

Schalteröffnungszeiten:
Donnerstag: 09.30 - 11.30 Uhr und 16.00 - 18.00 Uhr
 
Telefonzeiten zu den üblichen Bürozeiten
 
Viele Dienstleistungen können auch telefonisch oder elektronisch erbracht werden (061 735 96 96 / Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).