Aktuelles
Aufhebung Kaminfeger-Monopol per 01.Januar 2018
Mit dem Kantonsratsbeschluss vom 10. Mai 2017 wurde das fast 200-jährige Kaminfeger-Monopol im Kanton Solothurn aufgehoben.
Ab 1. Januar 2018 liegt die Verantwortung für den Unterhalt von Feuerungsanlagen, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden, bei der Anlageneigentümerin. Die Unterhaltspflicht gilt als erfüllt, wenn in zweckmässigen Zeitabständen durch eine zugelassene Fachperson eine sicherheitstechnische Wartung vorgenommen wird und allenfalls festgestellte Mängel behoben sind.
Die Wartung besteht aus der Kontrolle und, wenn nötig, der Reinigung der Feuerungsanlage. Damit sollen Personensicherheit und Brandschutz garantiert werden.
Die Zeitabstände zwischen den sicherheitstechnischen Wartungen sind in Absprache mit der Fachperson anlage- und nutzungsbezogen festzulegen. Zu berücksichtigen sind namentlich Herstellerangaben, technische Spezifikationen, Brennstoff, Leistung, Nutzungsintensität, Verschmutzungsgrad und Anlagealter.
Für die Ausführung der sicherheitstechnischen Wartung von Feuerungsanlagen ist eine Zulassung der Solothurnischen Gebäudeversicherung erforderlich. Anbei finden Sie die Liste (Ausgabe November 2017) mit den zugelassenen Fachpersonen. Die jeweils aktuellste Ausgabe finden Sie auf der Homepage der Solothurnischen Gebäudeversicherung www.sgvso.ch unter der Rubrik Kaminfeger.
Liste Zulassung Kaminfeger (183 KB)