Unterstützungsmassnahmen des Bundes und des Kantons
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Hier finden Sie weitere Informationen zu den Unterstützungsmassnahmen vom Bund und Kanton für Unternehmen und Selbstständigerwerbende infolge Erwerbsausfälle.
Ausserdem hat der Bund und Kanton Massnahmen hinsichtlich der Steuerperioden 2019 und 2020 erlassen.
Aufgrund der aussergewöhnlichen Lage in Zeiten des Coronavirus hat der Bund aktuelle Empfehlungen an die Kantone für die Kehrichtentsorgung publiziert.
Kommunale Kehrichtsammlung:
Im privaten Haushalt sollen Abfälle wie Masken, Taschentücher, Hygieneartikel und Papierhandtücher unmittelbar nach Gebrauch in Plastiksäcken gesammelt werden.
Diese Plastiksäcke werden ohne Zusammenpressen verknotet und in Abfalleimern mit Deckel gesammelt.
Die zugebundenen Abfallsäcke werden wie üblich als Hauskehricht entsorgt.
In Haushalten, in denen erkrankte oder unter Quarantäne stehende Personen leben, soll zudem auf die Abfalltrennung verzichtet werden, d.h. auch die ansonsten separat gesammelten Abfälle wie PET-Getränkeflaschen, Aludosen, Altpapier etc. sollen mit dem normalen Kehricht entsorgt werden. (Ausschliessen von Infektionsgefahr). Ebenfalls sollen keine Abfälle in die Grüngutsammlung oder in den Kompost gegeben werden, sondern sie sind auch mit dem Kehricht zu entsorgen.
Kommunale Sammelstellen:
Sammelstellen nur aufsuchen, wenn es unbedingt notwendig ist. Nicht verderbliche und saubere Abfälle für die Separatsammlung sollen möglichst zu Hause gelagert werden.
Die Abfallverbrennung im Garten oder in Cheminées ist auch in der aktuellen Situation verboten.
Da viele Dienstleistungen auch auf Entfernung erbracht werden können (per Telefon 061 735 96 96 oder auf elektronischem Weg Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), wird empfohlen, sich zuerst an diese Lösung auf Distanz zu halten, bevor man vor Ort erscheint.